Der Maklerauftrag

Der Maklerauftrag (auch Maklervertrag genannt) bildet die Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Makler. In diesem Dokument wird der Auftrag konkret beschrieben, sowie die Rechte und Pflichten von Auftraggeber (Versicherungsnehmer) und Auftragnehmer (Makler) festgehalten. Durch die Erteilung eines Maklerauftrags entstehen Ihnen als Auftraggeber bei mir keine zusätzlichen Kosten.

 

Der Maklerauftrag kann auf einen einzigen Vertrag oder eine Versicherungssparte begrenzt sein, genauso aber auch als umfassendes Mandat angelegt sein.

Thomas Dürrich

Versicherungsmakler